Kollidieren zwei Pkw im Begegnungsverkehr einer Einbahnstraße miteinander, so haftet derjenige, der die Straße verbotswidrig entgegen der Fahrtrichtung befahren hat, nur zu 70 %, wenn der andere das Fahrmanöver auf weite Sicht hin erkennen konnte. Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 9.3.2017 – 924 C 249/16
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Der Abstand hinter einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Auf unvermitteltes, selbst starkes Bremsen muss ein Verkehrsteilnehmer noch durch rechtzeitiges Anhalten reagieren können. Eine Alkoholisierung des Vordermanns unterhalb der absoluten Fahruntüchtigkeit führt weder zu einer Entkräftung des Anscheinsbeweises […]
Wer rückwärts fährt, muss gemäß § 9 Abs. 5 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Fährt ein Fahrzeugführer teilweise in eine bevorrechtigte Straße ein und muss er sein Fahrzeug deshalb zurücksetzen, weil er den wiedereinsetzenden Querverkehr passieren lassen muss, kommt, wenn ein nachfolgender PKW den Zurücksetzenden rechts zu überholen versucht, dessen Mithaftung nicht in Betracht. […]
Kommt es in einem ampelgeregelten Kreuzungsbereich zur Kollision zwischen einem die Straße bei roter Lichtzeichenanlage querenden Fahrradfahrer und einem bei Grünlicht fahrenden Pkw, dessen Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um wenigstens 26 % überschreitet (63 statt 50 km/h), ist eine hälftige Schadenteilung sachgerecht, wenn die Kollision bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vermieden worden wäre. Landgericht Hamburg, […]
Werfen sich die Unfallbeteiligten gegenseitig einen Fahrstreifenwechsel vor, ist kein Raum für einen Anscheinsbeweis nach § 7 Abs. 5 StVO. Allein aus der prozessualen Stellung der unfallbeteiligten Fahrer (Partei und Sorge) ergibt sich keine unterschiedliche Glaubhaftigkeit ihrer jeweiligen Aussagen. Die Einholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens ist dann nicht geboten, wenn die genaue Unfallendstellung nicht dokumentiert ist. […]