Fährt ein Pkw auf den Vordermann auf, der abbremsen muss, weil ein Dritter von einem Grundstück in den fließenden Verkehr einfährt, haftet der Dritte für den dem Auffahrenden entstehenden Schaden zu max. 40 %, wenn das mittlere Fahrzeug durch sein Bremsmanöver eine Kollision mit dem Einfahrenden seinerseits verhindern konnte. Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 10.2.2017 – […]
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Kommt es bei einer Beteiligung mehrerer Fahrzeuge zu einem Auffahrunfall auch deswegen, weil ein vorausfahrender Pkw unachtsam den Fahrstreifen gewechselt hat, ist eine Haftungsverteilung von 70:30 zu Lasten des Auffahrenden dann angemessen, wenn das Drittfahrzeug, auf das aufgefahren wurde, seinerseits noch unfallvermeidend bremsen und ohne selbst aufzufahren anhalten konnte. Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.11.2016 – […]
Wer auf schnurgerader Straße bei Dunkelheit auf ein links eines Fahrradweges am Straßenrand geparktes Fahrzeug auffährt, haftet für den daraus entstehenden Schaden allein. Das hat jüngst das Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 10.02.2016 – 31c C 232/15) entschieden. Die Klägerin, Pkw-Fahrerin, hatte den geparkten Transporter zu spät wahrgenommen, war auf diesen aufgefahren und hatte sich nicht […]