Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich dabei so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist, § 5 Abs. 4 S. 1 StVO. Da bei einer Kolonnensituation aber nicht immer verlässlich beurteilt werden kann, wie sich die vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer verhalten werden, ist zumindest die vom Fahrzeug des zuerst ausscherenden Fahrers ausgehende einfache Betriebsgefahr […]
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Wer mit seinem Pkw nach links in eine andere Straße abbiegen möchte, muss unmittelbar vor dem Abbiegevorgang nochmals auf den nachfolgenden Verkehr achten (doppelte Rückschau). Kommt es im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Linksabbiegevorgang zur Kollision mit einem Überholer aus dem rückwärtigen Verkehr, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Linksabbieger diese Pflicht verletzt […]