Wer mit seinem Pkw nach links in eine andere Straße abbiegen möchte, muss unmittelbar vor dem Abbiegevorgang nochmals auf den nachfolgenden Verkehr achten (doppelte Rückschau). Kommt es im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Linksabbiegevorgang zur Kollision mit einem Überholer aus dem rückwärtigen Verkehr, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Linksabbieger diese Pflicht verletzt […]