VERKEHRSRECHT

Die Lei­stungs­fä­hig­keit un­se­rer Kan­zlei wird ei­ner­seits durch den ho­hen Grad der Spe­zia­li­sie­rung un­se­rer Rechts­an­wäl­te in den ein­zel­nen Rechts­ge­bie­ten be­stimmt, an­de­rer­seits durch die Mög­lich­keit, Man­da­te auch im Team zu be­ar­bei­ten und so­mit das Wis­sen und Kön­nen meh­re­rer An­wäl­te in ver­schie­de­nen Rechts­be­rei­chen ge­mein­sam in den Dienst un­se­rer Man­dan­ten zu ste­llen.

KOSTENLOSE
ERSTBERATUNG FÜR ADAC MITGLIEDER!

Ihr tägliches Leben wird zunehmend von verkehrsrechtlichen Problemen beherrscht, zum Beispiel:

 

  • Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und Ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen wollen
  • Wenn Sie Ärger beim Kauf eines neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeugs haben
  • Wenn Sie Probleme mit Ihrem Leasingvertrag haben Wenn es Ärger mit Ihrer Kraftfahrzeugwerkstatt gibt
  • Wenn Sie unter Einfluß von Alkohol oder Drogen ein Kraftfahrzeug geführt haben Wenn Sie gegen Verkehrsvorschriften verstoßen haben und Ihnen Punkte in Flensburg drohen
  • Wenn Sie mit einem Fahrverbot rechnen müssen, weil Sie bei Rot gefahren sind oder zu schnell unterwegs waren
  • Wenn die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung davon abhängig gemacht wird, daß Sie ein medizinsich-psychologisches (MPU) Eignungsgutachten beibringen oder wenn ein solches Gutachten negativ ausgefallen ist

In allen diesen Fällen ist es erforderlich, so früh wie möglich einen verkehrsrechtlich versierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Wir stehen Ihnen bei. Neben Ihrer Verteidigung in Verkehrsstraf– und Ordnungswidrigenkeitenangelegenheiten unterstützen wir Sie auch, wenn es um die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis geht. Wir helfen Ihnen, wenn es Streit mit Ihrem Kaufhändler oder Ihrer Werkstatt gibt. Wir sorgen für eine sachgerechte und zügige Regulierung von Unfallschäden. Wir kümmern uns um die Kostendeckungszusage Ihres Rechtschutzversicherers für die anwaltliche Vertretung. ADAC-Mitglieder, die keine Rechtschutzversicherung haben, können unter Nennung Ihrer Mitgliedsnummer eine anwaltliche Beratung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten in Anspruch nehmen. Die Kosten einer Beratung pro Jahr sind durch Ihren Mitgliedsbeitrag gedeckt.