HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Man benötigt nicht jeden Tag einen Anwalt. Um ihnen einen ersten Überblick zu geben, haben wir hier eine Reihe an Fragen beantwortet die einem häufig auf der Seele brennen wenn man mit dem Gedanken spielt einen Anwalt zu beauftragen.

Wir können hier nur einen kleinen Überblick geben. Rufen sie uns gern an – unser Team hilft ihnen schnell und unkompliziert weiter.

Am Schnellsten erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

Aufgrund oftmals mehrerer Gerichtstermine am Tag bitten wir darum, immer zunächst telefonisch einen Termin zu vereinbaren, damit wir auch garantiert für Sie da sein können und Zeit für die Beantwortung Ihrer Fragen haben.

Sobald wir eine Akte anlegen und Tätigkeiten gegenüber Polizei / Behörde oder Gegenseite entfalten. 

Wenn Sie hier unsicher sind, setzten Sie sich bitte vor unserer Beauftragung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung. Es kommt hier auf Ihren persönlichen Rechtsschutzversicherungsvertrag an.

Wir sind im Schwerpunkt in ganz Norddeutschland unterwegs können aber für Sie bundesweit auftreten.

Handelt es sich um das Erstgespräch, bringen Sie bitte alle vorliegenden Unterlagen möglichst bereits in Kopie mit. Sind Sie ADAC-Mitglied benötigen wir außerdem Ihre Mitgliedskarte. Wenn eine Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Gesellschaft besteht benötigen wir die Versicherungsscheinnummer.

Handelt es sich um einen Gesprächstermin in einer laufenden Angelegenheit müssen Sie nichts mitbringen, es sei denn, Sie wurden dazu aufgefordert.

Im Höchstfall 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer (RVG).

Es steht ein Parkhaus zur Verfügung. Kostenpunkt: 3,00 € / Stunde.

Als Zeuge muss man sich nicht selbst belasten. Bevor Sie irgendwelche Antworten verfassen, kommen Sie zu uns oder rufen Sie an.

Sie sind nicht verpflichtet, irgendwelche Angaben zu machen. Lassen Sie sich beraten.

Kommen Sie zu uns. Bedenken Sie, dass die Einspruchsfrist nur zwei Wochen beträgt!

KOSTENLOSE
ERSTBERATUNG FÜR ADAC MITGLIEDER!