ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht ist in der Geschichte unserer Kanzlei stets ein wichtiger Eckpfeiler und eine sinnvolle Ergänzung zum Verkehrsrecht gewesen. Und da gute Traditionen fortgeschrieben werden müssen, wird das Arbeitsrecht im ADAC-Haus auch künftig hochqualifiziert und auf Fachanwaltsniveau betreut werden. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte als auch Arbeitgeber überregional und bundesweit vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Unser Dienstleistungsspektrum erstreckt sich auf sämtliche Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere: