Ein deutscher Verkehrsteilnehmer ist im Sommer 2014 mit bis zu Tempo 200 über schweizer Autobahnen gerast. Er ist vom Kantonsgericht Lugano – in Abwesenheit – zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt worden (davon 12 Monate zur Vollstreckung und 18 Monate zur Bewährung). Das Gericht hat festgestellt er habe durch „waghalsige Überholmanöver und krasse Missachtung […]