Wird eine als unfallbedingt behauptete HWS-Distorsion bestritten, so hat der (angeblich) Geschädigte den Vollbeweis der Kausalität des Unfallgeschehens für die reklamierte Verletzung zu erbringen. Die bloße Bezugnahme auf ein ärztliches Attest genügt in diesem Zusammenhang nicht. Amtsgericht Norderstedt, Urteil vom 29.3.2017 – 42 C 204/16
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Für eine HWS-Verletzung nach Verkehrsunfall mit einer Beschwerdesymptomatik über zwölf Monate (vollumfängliche Beeinträchtigung für die Dauer der vierwöchigen Arbeitsunfähigkeit, einer Beeinträchtigung von 20 Prozent der ursprünglichen Stärke für weitere zwei bis drei Monate sowie mit sporadisch auftretenden Schwindelgefühlen für weitere acht Monate) ist ein Schmerzensgeld von insgesamt 2.000 Euro angemessen, aber auch ausreichend. Schleswig-Holsteinisches OLG, […]