Schmerzensgeld nach HWS-Distorsion

Für eine HWS-Verletzung nach Verkehrsunfall mit einer Beschwerdesymptomatik über zwölf Monate (vollumfängliche Beeinträchtigung für die Dauer der vierwöchigen Arbeitsunfähigkeit, einer Beeinträchtigung von 20 Prozent der ursprünglichen Stärke für weitere zwei bis drei Monate sowie mit sporadisch auftretenden Schwindelgefühlen für weitere acht Monate) ist ein Schmerzensgeld von insgesamt 2.000 Euro angemessen, aber auch ausreichend.

Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 14.11.2016 – 7 U 37/16