Beweislast bei HWS-Distorsion

Wird eine als unfallbedingt behauptete HWS-Distorsion bestritten, so hat der (angeblich) Geschädigte den Vollbeweis der Kausalität des Unfallgeschehens für die reklamierte Verletzung zu erbringen. Die bloße Bezugnahme auf ein ärztliches Attest genügt in diesem Zusammenhang nicht.

Amtsgericht Norderstedt, Urteil vom 29.3.2017 – 42 C 204/16