Pkw-Kaufvertrag (privat)

Stellt der Käufer zwei Tage nach Übergabe des von privat erworbenen Pkw einen kapitalen Ölverlust fest, ist bei lebensnaher Betrachtung zum einen auszuschließen, dass dieser Mangel bei Übernahme des Fahrzeugs noch nicht vorgelegen hat und zum anderen, dass dem Verkäufer dies verborgen geblieben ist, so dass der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kann.

Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 24.3.2017 – 920 C 217/16