Unfall auf Tankstellengelände

  1. Bei einer Tankstelle handelt es sich zwar um ein privates, jedoch bestimmungsgemäß jedermann zugängliches Gelände, so dass Ausgangspunkt für die Schadenersatzpflicht nach einem Verkehrsunfall dem Grunde nach die StVO ist.
  2. Kommt es zur Kollision zwischen einem auf das Gelände auffahrenden Pkw und einem an einer Tanksäule stehenden Kfz, an welchem von innen die Fahrertür geöffnet wird, ist eine Haftungsverteilung von 2/3 : 1/3 zulasten des Türöffners sachgerecht.

Landgericht Itzehoe, Urteil vom 23.3.2017 – 4 O 116/16