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Der sogenannte „berührungslose Unfall“

Zwar ist für eine Haftung des Kfz-Versicherers nicht erforderlich, dass es zwischen dem dort versicherten Fahrzeug und dem Unfallgegner zu einer Kollision gekommen ist. Für eine Zurechnung der Betriebsgefahr des Kfz kommt es aber maßgeblich darauf an, dass der – auch berührungslose – Unfall in einem engen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang […]