Auffahren auf ein parkendes Fahrzeug

Wer auf schnurgerader Straße bei Dunkelheit auf ein links eines Fahrradweges am Straßenrand geparktes Fahrzeug auffährt, haftet für den daraus entstehenden Schaden allein. Das hat jüngst das Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 10.02.2016 – 31c C 232/15) entschieden.

Die Klägerin, Pkw-Fahrerin, hatte den geparkten Transporter zu spät wahrgenommen, war auf diesen aufgefahren und hatte sich nicht unerheblich verletzt. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen: Der Transporter stand nicht im Halteverbot und auch nicht verbotswidrig in zweiter Reihe. Zudem war er bei gehöriger Aufmerksamkeit auf der Straße trotz Dunkelheit weithin sichtbar. Die einfache Betriebsgefahr des Transporters tritt bei der vorzunehmenden Abwägung daher vollständig hinter den Verursachungsbeitrag der Klägerin zurück.

Das Urteil ist rechtskräftig.