Voller Schadensersatz trotz Alkoholisierung

  1. Der Abstand hinter einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Auf unvermitteltes, selbst starkes Bremsen muss ein Verkehrsteilnehmer noch durch rechtzeitiges Anhalten reagieren können.
  2. Eine Alkoholisierung des Vordermanns unterhalb der absoluten Fahruntüchtigkeit führt weder zu einer Entkräftung des Anscheinsbeweises noch ist sie im Rahmen eines eigenen Verschuldens quotenmäßig in die Abwägung einzustellen.

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 9.3.2017 – 36a C 299/16