Kategorie-Archive: Urteile

Auffahren auf den Vordermann wegen Einfahrens eines Dritten

Fährt ein Pkw auf den Vordermann auf, der abbremsen muss, weil ein Dritter von einem Grundstück in den fließenden Verkehr einfährt, haftet der Dritte für den dem Auffahrenden entstehenden Schaden zu max. 40 %, wenn das mittlere Fahrzeug durch sein Bremsmanöver eine Kollision mit dem Einfahrenden seinerseits verhindern konnte. Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 10.2.2017 – […]

Anspruch aus einer Gebrauchtwagengarantie

Der geschädigte Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch gegen den Garantieversicherer auf (anteilige) Kostenerstattung für den Austausch des Motors seines Kfz, wenn nach den Garantiebedingungen ausschließlich die dort aufgeführten Bestandteile des Motors von der Garantieleistung umfasst sind, indessen nicht der Motor selbst als ganzes Bauteil. Dies gilt auch dann, wenn es aus wirtschaftlicher Sicht kostengünstiger ist, den […]

Kollision mit einem Grundstücksausfahrer nach Überholen einer Kolonne

Soweit nach der Rechtsprechung der vorfahrtberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich darauf einzustellen hat, dass sie vom Querverkehr benutzt werden, gelten diese Grundsätze nicht für Grundstücksausfahrten. Den aus einem Grundstück ausfahrenden Verkehrsteilnehmer treffen […]

Parkplatzunfall

Die für den fließenden Verkehr geltenden Erwägungen greifen für den auf einem Parkplatzgelände herrschenden ruhenden Verkehr auch dann nicht, wenn markierte Fahrstreifen von den Parkplätzen erkennbar baulich abgetrennt sind, das Parkplatzgelände also insgesamt Straßencharakter aufweist. Ungeachtet dessen nämlich wird auf Parkplätzen typischerweise aus Parklücken auf den Fahrstreifen herausgefahren bzw. rangiert. Dies erfordert besondere Rücksichtnahme, so […]

Nutzungsausfallentschädigung bei einem 15 Jahre alten Fahrzeug

Bei einem mehr als 15 Jahre alten Fahrzeug ist eine Abstufung in der Nutzungsausfallklasse nach Schwacke um zwei Gruppen ausreichend. Eine weitere Abstufung erscheint nicht angemessen, da sie den mit dem fehlenden Fahrzeug im Zusammenhang stehenden Ausfall nicht hinreichend kompensiert. Amtsgericht Varel, Urteil vom 31.1.2017 – 5 C 305/15