Nutzungsausfallentschädigung bei einem 15 Jahre alten Fahrzeug

Bei einem mehr als 15 Jahre alten Fahrzeug ist eine Abstufung in der Nutzungsausfallklasse nach Schwacke um zwei Gruppen ausreichend. Eine weitere Abstufung erscheint nicht angemessen, da sie den mit dem fehlenden Fahrzeug im Zusammenhang stehenden Ausfall nicht hinreichend kompensiert.

Amtsgericht Varel, Urteil vom 31.1.2017 – 5 C 305/15