Unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots darf ein Geschädigter mit geringem Fahrbedarf (ca. 20 km pro Tag) grundsätzlich keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, da die Kosten für das Ersatzfahrzeug derart hoch sind, dass ein wirtschaftlich denkender Mensch auf ein solches Fahrzeug ganz verzichten und seine wenigen Fahrten anders organisieren würde, gegebenenfalls durch Inanspruchnahme eines Taxis.
Amtsgericht Rheine, Urteil vom 26.1.2017 – 4 C 198/16