Pkw-Kaufvertrag

  1. Bei einem über die Internetplattform eBay geschlossenen Kaufvertrag können die Vertragsparteien zwecks Vermeidung der eBay-Kosten abweichende Bedingungen vereinbaren.
  2. Der Verkäufer hat gegenüber dem vom Käufer reklamierten Herausgabeanspruch der Sache nur dann ein Zurückbehaltungsrecht, wenn der Käufer mit der Zahlung und/ober Abholung des Fahrzeugs in Verzug geraten ist.
  3. Verweigert der Verkäufer zu Unrecht die Herausgabe der Kaufsache, steht dem Kläufer dem Grunde nach ein Anspruch auf Nutzungsausfall zu. Dieser beläuft sich bei einem als Bastlerfahrzeug ohne TÜV und mangels Reifendrucks nicht fahrbereiten Porsche 924, Baujahr 1977, auf Vorhaltekosten in Höhe von kalendertäglich 10,00 €.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.1.2017 – 330 O 246/15