Unaufklärbarer Unfall im Kreuzungsbereich

Kollidieren in einem ampelgeregelten Kreuzungsbereich zwei Fahrzeuge unter im einzelnen nicht mehr aufklärbaren Umständen, ist eine hälftige Schadenteilung sachgerecht. Der Umstand, dass eines der Fahrzeuge ein Lkw gewesen ist, führt nur dann zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr mit der Konsequenz einer Verquotung von 60:40, wenn der Unfall durch eine Sichteinschränkung, die erhöhte Masse oder das […]

Überholen einer Kolonne

Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich dabei so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist, § 5 Abs. 4 S. 1 StVO. Da bei einer Kolonnensituation aber nicht immer verlässlich beurteilt werden kann, wie sich die vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer verhalten werden, ist zumindest die vom Fahrzeug des zuerst ausscherenden Fahrers ausgehende einfache Betriebsgefahr […]

Rückwärtsfahren

Kommt es im Zuge eines Rückwärtsfahrens zu einem Unfall, spricht der Anschein dafür, dass der Fahrer den besonderen Sorgfaltsmaßstab des § 9 Abs. 5 StVO nicht eingehalten hat, wonach eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden muss. Wer aus dem rückwärtigen Verkehr an einem Pkw, der ersichtlich in eine rechts gelegene Parklücke rückwärts einparken möchte, vorbeifahren […]

Abbiegen in ein Grundstück und mutmaßlicher Vorfahrtsverzicht

Wer nach links in ein Grundstück einbiegt, muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Kommt es in diesem Zusammenhang zur Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug im fließenden Verkehr, das zuvor verkehrsbedingt vor dieser Grundstückszufahrt angehalten hat und über eine geraume Zeit keinerlei Anstalten macht, zum vorausfahrenden Fahrzeug aufzuschließen, ist eine hälftige Schadenteilung sachgerecht. Ein längeres Stehenbleiben […]

Stundenverrechnungssätze; Verweisungsprivileg des Versicherers

Der Versicherer darf auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen, ohne dabei ein konkretes und verbindliches Reparaturangebot der Werkstatt, auf welche verwiesen wurde, vorlegen zu müssen. Liegt die Referenzwerkstatt ca. zwölf Kilometer vom Wohnsitz des Geschädigten entfernt, ist sie auch mühelos und ohne weiteres zugänglich. Landgericht Hamburg, Urteil vom 7.12.2016 – 331 S 42/16