Abbiegen in ein Grundstück und mutmaßlicher Vorfahrtsverzicht

Wer nach links in ein Grundstück einbiegt, muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Kommt es in diesem Zusammenhang zur Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug im fließenden Verkehr, das zuvor verkehrsbedingt vor dieser Grundstückszufahrt angehalten hat und über eine geraume Zeit keinerlei Anstalten macht, zum vorausfahrenden Fahrzeug aufzuschließen, ist eine hälftige Schadenteilung sachgerecht. Ein längeres Stehenbleiben vor einer Einmündung kann als Vorfahrtverzicht missdeutet werden.

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 8.12.2016 – 713 C 145/16