Ja, aber…
Vorsicht bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit!
Auf deutschen Autobahnen gibt es bekanntlich kein Tempolimit. Es gilt indessen die sog. Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Auch hierbei handelt es sich aber nicht um eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Das heißt jedoch nicht, dass derjenige, der die Richtgeschwindigkeit nennenswert, in der Regel um mehr als 10 % überschreitet, im Falle eines Unfallereignisses immer vollen Schadenersatz von der Gegenseite erhält, etwa weil er mit einem Spurwechsler kollidiert. Wäre bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit der Unfall vermeidbar gewesen, haftet man auch dann mit, auch wenn man eigentlich keinen Verkehrsregelverstoß begangen hat.
Wer darüber hinaus ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo, konkret um die 200 km/h, befährt, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Daran ändert auch der Umstand, dass das Fahrzeug über einen sog. Spurhalteassistenten verfügt, nichts.
Fazit: Man darf auf Autobahnen die Richtgeschwindigkeit überschreiten, sollte dabei aber immer im Auge behalten, dass im Falle eines Schadenereignisses eine Mithaftung trotz ansonsten verkehrsgerechten Verhaltens in Betracht kommt.