Bußgelder in anderen Ländern sind deutlich teurer!

Die Urlaubszeit beginnt. Da kann es helfen zu wissen, dass die Bußgelder in anderen Ländern deutlich teurer sind als bei uns.

Am teuersten ist es neben Norwegen und Schweden in den Niederlanden, der Schweiz und Italien. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen um 20 km/h werden zum Beispiel in Norwegen mindestens 375,00 €, in Schweden 250,00 €, in Italien 170,00 €, in den Niederlanden 165,00 € und in der Schweiz 155,00 € fällig. Im Vergleich dazu ist Deutschland mit 35,00 € eher billig.

Falschparken ist in den Niederlanden am teuersten und kostet ab 95,00 €, in Norwegen ab 80,00 €, in Spanien bis 200,00 € und in Dänemark ab 70,00 €. Verhältnismäßig günstig ist es in Bulgarien, ab 5,00 €, in Deutschland ab 10,00 € und in Frankreich ab 15,00 €.

In manchen Ländern wird bei sofortiger Bezahlung erheblicher Rabatt gewährt. In Spanien ist bei Bezahlung des Bußgeldes innerhalb von 20 Tagen über 50 % des Betrages fällig. In Italien verdoppelt sich das Bußgeld, wenn es nicht binnen 60 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bezahlt wird. Auch Frankreich gewährt Ermäßigungen bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen.

Schlimmer wird es bei einer Fahrt unter Alkohol. In Italien wird ab einer Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) von 1,5 Promille sogar das KFZ enteignet – sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind. In Dänemark gilt eine ähnliche Regelung ab einer BAK von 2,0 Promille. Freiheitsstrafen drohen für solche Fahrten in Schweden, nämlich einen Monat bei einer BAK von 1,0 Promille oder in Spanien drei Monate Haft bei einer BAK ab 1,2 Promille. In Großbritannien beträgt die maximale Promillegrenze 0,8, in Schottland maximal 0,5 Promille. In Litauen gilt für alle Fahrer von KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, also auch schwere Wohnmobile, eine 0,0 Promillegrenze, sonst 0,4 Promille.

Handytelefonieren ohne Freisprecheinrichtung kostet in Lettland nur 15,00 €, in Italien schon 160,00 €, in Dänemark 200,00 € und in den Niederlanden sogar 230,00 €.

Für Verstöße im Ausland gibt es keinen Punkteeintrag im Flensburger Verkehrszentralregister. Auch eine von einer ausländischen Behörde ausgesprochene Führerscheinmaßnahme wie etwa ein Fahrverbot wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Fahrberechtigung in Deutschland aus.

ÜBERSICHT VERKEHRSSÜNDEN IM AUSLAND ALS PDF

Quelle: 03/2018 – ADAC