Ein Autounfall – was ist zu tun?

Da nach einem Unfall im Straßenverkehr das Adrenalin einschießt, ist der Ratschlag, Ruhe und Übersicht zu bewahren, zwar richtig, aber nicht leicht umsetzbar. Gleichwohl ist es wichtig, um größeren Schaden zu verhüten, besonnen zu handeln:

  1. Sichern Sie umgehend die Unfallstelle! Bei nur geringfügigen Schäden darf der Verkehrsfluss nicht über Gebühr beeinträchtigt werden. Fotografieren Sie die Unfallendstellung der beteiligten Fahrzeuge aus unterschiedlichen Perspektiven und bewegen Sie Ihr KfZ sodann an den Fahrbahnrand.
  2. Sind Personen verletzt worden, so leisten Sie Erste Hilfe und benachrichtigen Sie Arzt oder Krankenwagen.
  3. Je nach Größe des Sachschadens und stets bei einem Personenschaden rufen Sie die Polizei. Lassen Sie sich hierbei am Telefon nicht abwimmeln!
  4. Haben Sie dies alles veranlasst, so nehmen Sie die relevanten Daten des Schadenfalls auf. Vollständige Angaben ersparen Rückfragen.
  5. a) Notieren sie unbedingt das amtliche Kennzeichen, Name und Adresse des Unfallgegners. Fotografieren Sie gegebenenfalls dessen Personalausweis. Lassen Sie sich die Versicherungsdaten geben, bei einem ausländischen Kennzeichen die grüne Versicherungskarte. Wenn der Unfallgegner keine Daten dabei hat oder möglicherweise auch gar nicht weiß, wo das Fahrzeug versichert ist, etwa weil er selbst nicht der Versicherungsnehmer ist, erhalten Sie über den Zentralruf der Autoversicherer mit Kennzeichen und Schadendatum den für den Unfall eintrittspflichtigen Versicherer.
  6. b) Notieren Sie Ort und Zeit des Unfalls, Namen und Anschriften von Unfallzeugen.
  7. c) Füllen Sie – wenn möglich – mit dem Unfallbeteiligten zusammen einen Unfallbericht aus.
  8. d) Geben Sie, auch wenn Sie meinen, den Autounfall alleinverantwortet oder jedenfalls eine Mitschuld zu haben, auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis ab. Um den Schaden des Unfallgegners kümmert sich Ihr Versicherer.
  9. Akzeptieren Sie an Ort und Stelle kein Verwarngeld. Unterbreitet Ihnen die Polizei den Vorwurf, den Unfall verschuldet zu haben, so geben Sie keine Erklärung ab! Verweisen sie auf uns, Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht!
  10. Seien Sie misstrauisch gegen alle, die Ihnen schon an der Unfallstelle scheinbar kostenlos alle Sorgen um die Schadenregulierung abnehmen wollen. Kontaktieren Sie nach dem Unfall direkt uns! Wir sind ihre Ansprechpartner, wenn es um Schadenabwicklung und Unfallregulierung geht. Wir sagen Ihnen, welche nächsten Schritte Sie eigenständig einleiten können und was wir Ihnen abnehmen. Treffen Sie keine eigenständigen und womöglich kostenauslösenden Maßnahmen, ohne vorher mit uns gesprochen zu haben!

Sie sind in einen Unfall verwickelt? Nehmen sie Kontakt zu auf auf. Wir helfen schnell und unkompliziert!