In der heutigen schnelllebigen Zeit ist ständige Mobilität von elementarer Bedeutung. Der schuldlos durch ein Unfallereignis Geschädigte hat daher ein legitimes Interesse daran, dass sein Fahrzeugschaden rasch durch die gegnerische Versicherung beglichen wird, insbesondere, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist oder sogar einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Nach herrschender Auffassung der Gerichte hat die Versicherung einen Regulierungsspielraum von vier bis max. sechs Wochen. Binnen dieser Frist muss eine verbindliche Entschädigungsentscheidung getroffen werden.
Die Praxis zeigt, dass dem in den seltensten Fällen so ist. Entweder der Unfallgegner meldet den Schaden bzw. schildert den Unfall abweichend oder aber die Versicherung läuft der Ermittlungsakte vergeblich hinterher. In dieser Zeit verliert der Geschädigte tagtäglich bares Geld.
Richtig Druck kann in einer solchen Situation nur über einen Verkehrsrechtsanwalt aufgebaut werden. Dessen Bezifferung schreiben müssen ernst genommen, Telefonate können nicht mehr einseitig und ergebnislos durch die Versicherung beendet werden, wenn Sie anwaltlich vertreten sind.
Wir, Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht, halten die gegnerische Versicherung an der durch Gerichtsurteile verbrieften Regulierungsfrist fest und reichen umgehend Klage ein, wenn die Versicherung sich nicht entsprechend rührt. So verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht und zu ihrer Mobilität.