Schadenersatzanspruch des Leasinggebers nach Fahrzeugrückgabe

Ist im Leasingvertrag vereinbart, dass der Leasingnehmer dem Leasinggeber bei   Rückgabe des Fahrzeugs einen Minderwert aufgrund von Schäden oder übermäßiger Abnutzung zu ersetzen hat, und weist das Fahrzeug bei Rückgabe diverse Schrammen und Kratzer auf, die bis auf die Grundierung gehen, so sind diese Mangelerscheinungen nicht mehr mit der Leasinggebühr abgegolten und gehen über den normalen Gebrauch hinaus. Entsprechend verhält es sich bei einem gebrochenen Spoiler, einem starken Verschleiß der Bremsen sowie einer Beschädigung der Innenraumpolster bis auf die Grundierung.

Amtsgericht Winsen (Luhe), Urteil vom 03.08.2016 – 22 C 190/16