Ist im Leasingvertrag vereinbart, dass der Leasingnehmer dem Leasinggeber bei Rückgabe des Fahrzeugs einen Minderwert aufgrund von Schäden oder übermäßiger Abnutzung zu ersetzen hat, und weist das Fahrzeug bei Rückgabe diverse Schrammen und Kratzer auf, die bis auf die Grundierung gehen, so sind diese Mangelerscheinungen nicht mehr mit der Leasinggebühr abgegolten und gehen über den […]