Trotz Unfall kein Schadenersatz

Nicht jedes Unfallereignis rechtfertigt auch einen Schadenersatz. Steht z.B. fest, dass die am Fahrzeug durch den Unfall betroffene Stelle bereits vorgeschädigt war

und die Beseitigung des Unfallschadens insofern keine betragsmäßige Schadensausweitung bedeutet, gibt es trotz unstreitig stattgefundener Kollision keinen Schadensersatz.

Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 13.11.2015 – 911 C 259/14