Selbst bei absoluter Fahruntüchtigkeit kann die Gegenseite zu 100 % haften! Der vorfahrtberechtigte Kläger kollidierte mit seinem Pkw in einem Kreuzungsbereich mit dem Fahrzeug des Beklagten, der aus einer untergeordneten Straße kam. Im Unfallzeitpunkt war der Kläger mit einem festgestellten Blutalkoholwert von 1,77 Promille unterwegs und daher absolut fahruntüchtig. Der Versicherer des Beklagten hat vorgerichtlich […]