Ausländer-Maut ist europarechtswidrig
Der europäische Gerichtshof hat das Prestigeprojekt der CSU, die Pkw-Maut für Deutschland, für rechtswidrig erklärt. Sie sei, so der EuGH, mit europäischem Recht unvereinbar. Die Einführung der Maut nach dem jetzigen Modell ist damit nicht möglich.
Nach dem Modell der Bundesregierung sollte die Maut auf Bundesstraßen und Autobahnen ab Oktober 2020 kassiert werden. Inländische Autobesitzer sollten im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollten nur auf Autobahnen fahren.
In der Urteilsbegründung haben die Luxemburger Richter ausgeführt: Im vorliegenden Fall bewirkt die Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer zu Gunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen, dass die von diesen entrichtete Infrastrukturabgabe vollständig kompensiert wird, so dass die wirtschaftliche Last dieser Abgabe de facto allein auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten als Deutschland zugelassenen Fahrzeugen liegt.
Damit ist die geplante Abgabe diskriminierend, weil ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen. Dies verstößt darüber hinaus gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt.