Befugnis zur Durchsetzung von Ansprüchen

War das Unfallfahrzeug finanziert sowie zur Sicherung der Ansprüche aus dem Darlehensvertrag an die Bank übereignet und legt der Geschädigte nicht dar, dass er selbst die der Bank als Sicherungseigentümerin zustehenden Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend machen darf, ist er nicht aktivlegitimiert.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 20.12.2016 – 302 O 162/16

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