Der Kläger hat die Beklagte als einstandspflichtige Versicherung nach einem Verkehrsunfall auf restlichen Schadenersatz in Form von Entschädigung für Nutzungsausfall in Anspruch genommen. Beschädigt wurden das Wohnmobil des Klägers. Dieses befand sich für 53 Tage zur Behebung des Unfallschadens in einer Reparaturwerkstatt. Für die Dauer des Werkstattaufenthalts reklamiert der Kläger Nutzungsausfallentschädigung. Er besitzt außer dem […]