Der Geschädigte ist für seine Behauptung, er sei bei einem Verkehrsunfall verletzt worden, vollumfänglich beweisbelastet. Ergibt sich aus einem vom Gericht in Auftrag gegebenen interdisziplinären (technischen und medizinischen) Sachverständigengutachten die reklamierte Verletzung nicht im erforderlichen Beweismaß, ist der Geschädigte mit seiner Klage abzuweisen. Die Angaben der dem Geschädigten behandelnden Ärzte sind im Rahmen der zur […]