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Alleinhaftung des Auffahrenden bei Dreierkonstellation

Gemäß § 4 Abs. 1 StVO ist der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so zu halten, dass auch dann ohne Kollision angehalten werden kann, wenn das voranfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird. Denkbar ist eine Erschütterung dieses Anscheinsbeweises, wenn das Fahrzeug des Vordermannes auf ein für den Hintermann nicht erkennbares Hindernis aufprallt und es dadurch zu einer […]