Auf einem Parkplatzgelände gilt stets das Gebot wechselseitiger Rücksichtnahme (§ 1 Abs. 2 StVO). Steuern ein Pkw in Vorwärtsfahrt und ein PKW in Rückwärtsfahrt dieselbe Parklücke an und kommt es in diesem Zusammenhang zur Kollision, so haftet der rückwärts Fahrende überwiegend. Beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz muss nämlich ständig mit anderen rangierenden oder fahrenden Fahrzeugen […]
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