Zur Geltendmachung einer Nutzungsausfallentschädigung nachVerkehrsunfall ist grundsätzlich der Nachweis von Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille des Geschädigten erforderlich. In der Regel wird der Nutzungswille dadurch dokumentiert, dass der Geschädigte sein Fahrzeug entweder reparieren lässt oder zeitnah eine Ersatzbeschaffung vornimmt. Beides muss der Geschädigte darlegen und gegebenenfalls beweisen. Die bloße Tatsache, dass die Dauer der Reparatur im Schadengutachten […]