Sie suchen einen anwalt BEI einem BUßGELD?

BUßGELDBESCHEID – BUßGELDVERFAHREN

Als ADAC Vertragsanwalt sind wir auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert. Unser Anliegen ist es jedem Mandanten schnell und unkompliziert zu helfen. Egal ob es um Bußgeld, ein drohendes Fahrverbot, Führerscheinentzug, MPU, Alkohol am Steuer oder einen Unfall geht. Wir möchten ihr Problemlöser sein und geben jeden Tag unser Bestes für Sie.

WIR HELFEN SOFORT BEI:

Wenn ein gelber Umschlag ins Haus flattert – rufen Sie uns an! Die Einspruchsfrist beträgt  nur zwei Wochen. Zögern Sie nicht und wenden Sie sich an uns.

Bei mehr als einer Sekunde Rotlicht droht ein Fahrverbot. Aber nicht jede Beobachtung der Polizei, die zu einer Anzeige führt, hält auch vor Gericht stand… allerdings nur, wenn Sie einen Spezial-Anwalt an Ihrer Seite haben!

Ist die Messung überhaupt richtig? Ist Verjährung eingetreten? Wie komme ich aus der Nummer ohne größeren Schaden raus? Gerade in Bußgeldverfahren brauchen Sie einen Spezialisten, der alle Tricks und Kniffe kennt um das Beste zu erreichen. Entscheiden Sie sich für professionelle Hilfe!

Bei 8 Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg. Aber nicht jede Fahrerlaubnisentziehung ist auch rechtmäßig. Es kommt auf Feinheiten an, etwa ob Punkte bereits getilgt werden müssen, oder ob eine Verwarnung oder Ermahnung geschickt wurde. Ein sehr kompliziertes Feld, das wir besonders gut beherrschen.

31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts zu viel und schon droht ein Fahrverbot. Häufig geht das an die berufliche Existenz. Falls Jobverlust oder Ähnliches droht – wir können das in den meisten Fällen abwenden. Wir wissen, wie die Bußgeldstellen und Richter in ganz Norddeutschland ticken und können gezielt mit unseren Argumenten das Schlimmste verhindern.

Versicherungen zahlen selten freiwillig und Kürzungen sind an der Tagesordnung. Wir helfen Ihnen, alle bestehende Ansprüche durchzusetzen, damit kein Ihnen zustehender Euro übersehen wird. Gerade im Bereich der „fiktiven Abrechnung“, also auf Basis eines Gutachtens wird das (häufig zu Unrecht) versucht. Nicht mit uns.

Wer mit Cannabis (THC) im Blut erwischt wird hat schlechte Karten. Neben dem Bußgeldverfahren (mit Fahrverbot) droht auch hier die Entziehung der Fahrerlaubnis. Schnell geht die Führerscheinstelle von „gelegentlichem Konsum“ aus, mit dem Führerscheinentzug und anschließendem „Idiotentest“ als Folge. Schalten Sie rechtzeitig einen Experten ein. Bei Kokain und seinen Abbauprodukten ist der Lappen häufig sofort weg, auch, wenn gar kein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gegeben ist!

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft kennen da häufig kein Pardon. Machen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei. Es drohen Geldstrafen, Fahrverbot oder sogar Führerscheinentzug. Wer einen Schaden von mehr als 1.500 € verursacht und verurteilt wird, ist den Führerschein für ein Jahr los! Also Vorsicht mit dem, was man sagt. Es gibt keine Pflicht, Aussagen zu machen und sich etwa selbst zu belasten!

Wenn eine MPU (sog. „Idiotentest“) angeordnet wird, kann man gegen dieses Schreiben rechtlich nicht vorgehen. Aber wir können helfen. Verkehrspsychologischer Rat (sehr wichtig in so einem Fall) wird vermittelt, wir passen bis zum positiven Gutachten auf Sie auf.

Schon bei 0,3 Promille im Blut und einem „alkoholbedingten Fahrfehler“ droht ein Jahr ohne Führerschein. Ab 1,1 Promille ist man „absolut fahruntüchtig“. Ab 1,6 Promille droht der „Idiotentest“. Aber nicht immer wird auch der richtige Wert zugrunde gelegt. Lassen Sie die Sache immer von einem Profi überprüfen. Wir holen aus der ohnehin schon schwierigen Situation für Sie ganz sicher das bestmögliche Ergebnis raus.

Wer bei einem Unfall verletzt wird, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Versicherungen bestreiten oft, dass man verletzt worden ist, oder kürzen das Schmerzensgeld. Wir wissen, was zu tun ist und wie man Ansprüche durchsetzt.

KOSTENLOSE ERSTBERATUG

Als Mitglied des ADAC können Sie unabhängig von einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung ein Beratungsgespräch bei uns als ADAC Vertragsanwalt in Anspruch nehmen. Für das erste Beratungsgespräch entstehen Ihnen als ADAC Mitglied keinerlei Kosten. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt Stefan Winter hilft ihnen bei einem Bußgeld schnell und unkompliziert.

Mit den Anwälten der Kanzlei Rocke – Winter – Bachmor, steht ein hochspezialisiertes Team von Rechtsanwälten an Ihrer Seite. Ob es um Führerscheinentzug, die Verteidigung im Verkehrsstrafrecht und in Bußgeld-Angelegenheiten oder um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen geht – Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert. Aber auch in den Bereichen des allgemeinen Versicherungsrechts, Strafrechts, Arbeitsrechts und des Verwaltungsrechts helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht zu kommen.

Unsere Kanzlei finden Sie im Zentrum Hamburgs – im ADAC Haus in der Amsinckstraße

SIE HABEN RECHTLICHE FRAGEN ODER PROBLEME?

ANRUF GENÜGT: 040/23671-0

UNSERE ANWÄLTE BEI EINEM BUßGELD

Bild von Stefan Winter - Experte bei Bußgeld

Stefan winter
Anwalt

Anwalt Winter ist der Spezialist in Hamburg für die Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen. Als ADAC-Vertragsanwalt gehört er zu den bekanntesten und erfolgreichsten Anwälten im Verkehrsrecht.

Bild von Stefan Bachmor - Fachmann bei Bußgeld

Stefan bachmor
Anwalt

Anwalt Bachmor ist Fachanwalt für Verkehrs-, Arbeits- und Versicherungsrecht. Als Spezialist für das Verkehrszivilrecht ist er auch als Dozent für das Deutsche Anwaltsinstitut und den Hamburgischen Anwaltsverein tätig.

WANN BRAUCHT MAN EINEN ANWALT?

In allen diesen Fällen ist es erforderlich, so früh wie möglich einen verkehrsrechtlich versierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Wir stehen Ihnen bei. Neben Ihrer Verteidigung in Verkehrsstraf– und Ordnungswidrigenkeitenangelegenheiten unterstützen wir Sie auch, wenn es um die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bei Führerscheinentzug geht. Wir helfen Ihnen, wenn es Streit mit Ihrem Kaufhändler oder Ihrer Werkstatt gibt. Wir sorgen für eine sachgerechte und zügige Regulierung von Unfallschäden. Wir kümmern uns um die Kostendeckungszusage Ihres Rechtschutzversicherers für die anwaltliche Vertretung. ADAC-Mitglieder, die keine Rechtschutzversicherung haben, können unter Nennung Ihrer Mitgliedsnummer eine anwaltliche Beratung bei einem Bußgeld-Bescheid in Anspruch nehmen. Die Kosten einer Beratung pro Jahr sind durch Ihren Mitgliedsbeitrag gedeckt.

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