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Unfall auf Parkplatz – doppeltes Rückwärtsausparken führt zur Schadenteilung

Auf einem Parkplatzgelände gilt stets das Gebot wechselseitiger Rücksichtnahme  (§ 1 Abs. 2 StVO). Nach § 9 Abs. 5 StVO hat sich der Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss er sich einweisen lassen. Diese Vorschrift gilt – wenigstens in entsprechender Anwendung – auch auf Parkplätzen. Setzen […]