Wer vom Fahrbahnrand an fährt, muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Kommt es in diesem Zusammenhang zur Kollision mit einem Fahrzeug im fließenden Verkehr, haftet der Einfädelnde für den entstandenen Schaden allein, auch wenn der andere Pkw-Fahrer auf der mehrspurigen Straße unmittelbar vor der Kollision den Fahrstreifen gewechselt hat. Der Spurwechsel geschützt insofern nämlich nur […]
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Dem vom Fahrbahnrand Anfahrenden obliegt es, sich nur in einer Verkehrssituation in Bewegung zu setzen, die eine gefahrlose Eingliederung in den fließenden Verkehr ermöglicht. Kommt es im Rahmen des Einfädelns zu einem Unfall, haftet in der Regel der Anfahrende allein. Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 11.03.2016 – 33a C 338/15