Stundenverrechnungssätze; Verweisungsprivileg des Versicherers

  1. Der Versicherer darf auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen, ohne dabei ein konkretes und verbindliches Reparaturangebot der Werkstatt, auf welche verwiesen wurde, vorlegen zu müssen.
  2. Liegt die Referenzwerkstatt ca. zwölf Kilometer vom Wohnsitz des Geschädigten entfernt, ist sie auch mühelos und ohne weiteres zugänglich.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 7.12.2016 – 331 S 42/16