VERWALTUNGSRECHT

Im Verwaltungsrecht vertreten wir Sie kompetent sowohl im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde als auch vor Gericht. Wir betreuen Sie von der Einlegung des Widerspruches sowie im gesamten Vorverfahren gegenüber der Behörde. Nach Erlaß eines Widerspruchsbescheides werden dann die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Verwaltungsgericht geprüft und mit Ihnen erörtert. Bis zum Abschluß des Gerichtsverfahrens stehen wir an Ihrer Seite.

Auch für den Fall der Staatshaftung sind Sie bei uns in guten Händen. Wird Ihr Fahrzeug im Zuge einer Abschleppmaßnahme beschädigt oder tritt ein Schaden wegen Verletzung einer dem Staat obliegenden „Verkehrssicherungspflicht“ ein, vertreten wir Sie sowohl gegenüber der zuständigen Behörde als auch später im Verfahren vor dem Landgericht.