VERSICHERUNGSRECHT

Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Den wahren Wert und Nutzen einer Versicherung erkennt man häufig erst, wenn sie notgedrungen in Anspruch genommen werden muss. Im Versicherungsfall erlebt so mancher Versicherungsnehmer, der bis dahin brav seine Beiträge entrichtet hat, sein böses Erwachen, weil der Versicherer die Leistung verzögert oder sie gar – ganz oder teilweise – verwehrt.

Spätestens jetzt ist der Gang zum Rechtsanwalt angezeigt, um das Regulierungsverhalten des Versicherers auf seine Stichhaltigkeit hin zu überprüfen, zumal nicht selten die berufliche und / oder private Existenz des Versicherungsnehmers auf dem Spiel steht.

Das Versicherungsrecht ist ein zentraler Bereich unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir beraten auch hier auf Fachanwaltsniveau und nehmen Ihnen sämtliche Probleme mit der Regulierung und Durchsetzung von Versicherungsansprüchen ab.

Da bei den Sachversicherungen wie der Hausrat- und Einbruchdiebstahlversicherung und bei den Personenversicherungen wie der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Verweigerung der Versicherungsleistung häufig der individuelle und soziale Abstieg des Versicherten einhergeht, prüfen wir rasch und zielorientiert und machen, sofern unumgänglich, die rechtlich begründeten Ansprüche unverzüglich rechtshängig.